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ÖBA 12, Dezember 2014, Seite 891

FMA passt eine Reihe von Verordnungen an CRD IV/CRR-Regeln an

Im Oktober 2014 veröffentlichte die FMA eine Reihe von Verordnungsentwürfen zur Anpassung nationaler Regeln an die entsprechenden europarechtlichen Vorgaben in Zusammenhang mit verschiedenen Meldeanforderungen. Um eine ordnungsgemäße Beurteilung und Überwachung der Einhaltung der Sorgfaltspflichten in Zusammenhang mit Vergütungsrisiken gewährleisten zu können, wurde eine Novellierung der Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis-Verordnung (VERA-V) notwendig. Änderungen ergaben sich darüber hinaus für die Jahres- und Konzernabschluss-Verordnung, die an die Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) Nr 680/2014 angepasst wird. Mit Außerkrafttreten des § 25 BWG zum fallen zudem die entsprechenden Durchführungsverordnungen der FMA im Bereich Liquidität weg.

1. Änderung der Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis-Verordnung

Aufgrund von § 69b Abs 3 BWG ist die FMA verpflichtet, von Kreditinstituten offenzulegende Informationen zur Vergütungspolitik zu sammeln und zur Feststellung von Tendenzen in diesem Bereich zu verwenden. Weiters sind Informationsdaten jener Personen eines Kreditinstituts, deren Vergütung mindestens EUR 1 Mio pro Geschäftsjahr beträgt (sog „high earners“) zu sammeln und in weiterer Fo...

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