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Wohnung als Betriebsvermögen
Wohnung als Betriebsvermögen (§ 4 Abs. 1 EStG)
Ein auswärts tätiger Universitätsprofessor war freiberuflich als Konsulent für verschiedene Banken immer wieder in Wien tätig. 1991 erwarb er eine - wie die Behörde behauptete - luxuriöse Wohnung in Wien, die er adaptierte und einrichtete. 1991 und 1992 machte er aus dem Titel der Wohnung Betriebsausgaben von rund je 1 Mio. S und 1993 von 500.000 S geltend. Im Rahmen einer Betriebsprüfung wurde festgestellt, dass ab der Fertigstellung der Wohnung seine in Wien Rechtswissenschaft studierende Tochter aus der Studentenwohnung ausgezogen war und in dieser neuen Wohnung lebte (Meldung, Kontrolle durch Behörde, Kontrollanrufe etc.).
Nach der Rechtsprechung können auf durch den Betrieb veranlassten Reisen nicht nur die Kosten in einer „fremden" Unterkunft, sondern auch die Aufwendungen für die eigene Zweitwohnung zu Betriebsausgaben führen. Voraussetzung dafür ist, dass die eigene Wohnung am weiteren Betriebsort eindeutig und nahezu ausschließlich als Unterkunft auf betrieblich veranlassten Reisen (bzw. gleichzeitig als Büro) verwendet wird und private Zwecke praktisch ausscheiden. Eine private Vermögensanlage wird dann nicht anzunehmen sein, wenn die ausschl...