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Regierungsvorlage zum E-Government-Gesetz
Der Ministerrat hat in seiner Sitzung vom die Regierungsvorlage zum E-Government-Gesetz beschlossen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die Möglichkeiten des Einsatzes moderner Kommunikationstechnologie in Österreich verbreitert und in ihrer Qualität vertieft werden. Es wird ein neues Instrumentarium für sichere elektronische Kommunikation geschaffen, das zwischen Bürgern und Behörden eingesetzt werden kann und gleichzeitig Synergieeffekte im gesamten Bereich des rechtserheblichen elektronischen Verkehrs in Österreich erzielen soll. Zu diesem Zweck enthält das E-GovG insbesondere Regelungen über die „Bürgerkarte" als ein neues Mittel zum elektronischen Identitätsnachweis samt elektronischer Signatur, das „Standarddokumentenregister" zum elektronischen Nachweis von wichtigen Personenstandsdaten und Daten über die Ausübung wirtschaftlicher Tätigkeiten, Anpassungen des Verwaltungsverfahrensrechts und ein technisch sicheres Verfahren der elektronischen Zustellung. Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein E-Government-Gesetz erlassen wird sowie das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Zustellgesetz, das Gebührengesetz 1957, das Meldegesetz 1991 und das Vereinsgesetz 2002 geändert werden - 252 d. B....