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Wer ist der Betriebsinhaber i. S. d. NeuFöG?
Schwierigkeiten der Betriebsinhaber-Feststellung bei neu gegründeten Kapitalgesellschaften
Das Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) fördert die Neugründung von Betrieben. Gem. § 1 NeuFöG können Stempelgebühren, Grunderwerbsteuer, Gerichtsgebühren, Gesellschaftsteuer und vor allem Lohnnebenkosten für zwölf Kalendermonate befreit werden. Voraussetzung für die Befreiung ist die Neugründereigenschaft des „Betriebsinhabers". Das nachfolgende Beispiel zeigt die praktischen Schwierigkeiten auf, den Betriebsinhaber bei neu gegründeten Kapitalgesellschaften festzustellen.
I. SachverhaltEine operative Gesellschaft (Großmuttergesellschaft G) mit Sitz im Ausland ist alleiniger Anteilsbesitzer einer ausländischen Finanzholding (Zwischengesellschaft Z) und diese hält 100 % der Anteile an einer österreichischen operativen Gesellschaft (inländische Enkelgesellschaft E). Die ausländische G übt die gleiche Tätigkeit wie die inländische E (eine GmbH) aus. Z ist ein reine Zwischenholding, d. h. sie betreibt keine operative Tätigkeit. Fraglich ist die Neugründereigenschaft gem. § 2 NeuFöG der inländischen Enkelgesellschaft.
II. Abgabenrechtliche Beurteilung
1. Wörtliche (grammatikalische) Interpretation
Für die Frage der Neugründereigenschaft kommt es (unter anderem) darauf an, dass sich der Betriebsinhaber bisher nicht i...