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Artikel XIII - Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1995
Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1995
Das Mineralölsteuergesetz 1995, BGBl. Nr. 630/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 71/2003, wird wie folgt geändert:
1. In § 5 Abs. 5 Z 2 und Z 3, § 7 Abs. 1, § 38 Abs. 5, § 41 Abs. 3 und 5, § 44 Abs. 7, § 45 Abs. 2 und 3 und § 46 Abs. 5 wird mit , frühestens aber mit Inkrafttreten der betreffenden Änderungen des Zollrechts-Durchführungsgesetzes, das Wort „Hauptzollamt" jeweils durch das Wort „Zollamt" ersetzt.
EB: Bedingt durch die Umstellung auf Wirtschaftsräume kommt es zur Umbenennung der Zollstellen mit Wirkung , frühestens aber mit In-Kraft-Treten der betreffenden Änderungen des Zollrechts-Durchführungsgesetzes.
2. In § 46 Abs. 5 wird nach dem Wort „solchen" die Wortfolge „im Steuergebiet" eingefügt.
EB: Korrektur eines Redaktionsfehlers.