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SWK 31, 1. November 2003, Seite T 198

Artikel I - Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988

Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988

Das Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 80/2003, wird wie folgt geändert:

1. In § 4 Abs. 4 Z 5 lit. e lautet der zweite Satz des zweiten Absatzes:

„Sämtliche Einrichtungen, denen ein solcher Bescheid ausgestellt wurde, sind einmal jährlich im Amtsblatt der Österreichischen Finanzverwaltung zu veröffentlichen."

EB: Im Zusammenhang mit der organisatorischen Umgestaltung der Finanzverwaltung sollen den Abgabenbehörden (Finanzämtern) bisher vom Bundesministerium für Finanzen wahrgenommene Aufgaben in eigene Verantwortung übertragen werden.

2. In § 11 a lautet Abs. 7:

„(7) Der Anstieg des Eigenkapitals ist insoweit zu kürzen, als das Eigenkapital im Kalenderjahr 2003 außerhalb eines bei der Veranlagung 2004 zu erfassenden S. T 199Wirtschaftsjahres sinkt. Dabei ist auf Entnahmen (§ 4 Abs. 1) und Einlagen (§ 4 Abs. 1) des Kalenderjahres 2003, die außerhalb eines bei der Veranlagung 2004 zu erfassenden Wirtschaftsjahres anfallen, sowie den anteiligen Gewinn des Kalenderjahres 2003 abzustellen. Der anteilige Gewinn des Kalenderjahres 2003 ist wie folgt zu ermitteln:

Der bei der Veranlagung 2003 zu erfassenden Gewinn ist durch die Anzahl der Monate, für d...

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