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Lohnabgaben für wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer
Unklare Gesetzesformulierung macht Steuerplanung unmöglich
Die Problematik der Lohnabgaben für wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer führt nicht nur zu Unmutsreaktionen bei den betroffenen Geschäftsführern und involvierten Steuerberatern, sondern auch zu unnötiger Kosten- und Zeitbelastung. Der Gesetzgeber hat durch die „schwammige" Formulierung des Gesetzes dem Rechtsstaat keinen guten Dienst erwiesen. Der Verwaltungsgerichtshof hat durch das Beharren auf seiner bisher problematischen Rechtsprechung (siehe Artikel von Gaedke, SWK-Heft 23/24/2002, Seite S 617) zu einer Prolongation des derzeitigen Zustandes wesentlich beigetragen.
Laut meiner Schätzung gibt es mehrere Hundert Fälle, die beim Verwaltungsgerichtshof anhängig sind oder bereits abgehandelt wurden. Außerdem existieren sicher tausende Fälle, die nur als Berufungen beim Finanzamt gelandet sind. Wenn man bedenkt, welcher Zeitaufwand und welche Kosten beim Steuerpflichtigen und bei den Behörden für diese unklare Gesetzesformulierung aufgelaufen sind bzw. noch anfallen werden, kann man von Verschwendung von Volksvermögen sprechen.
Durch diese unklare Gesetzesformulierung ist es nicht möglich, eine Steuerplanung vorzunehmen. Dies soll an folgendem Beispiel gezeigt werden...