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Kapitalverkehrsteuer: Genussrechte
• Zuschüsse Dritter, die den Anteil des Genussscheinerwerbers am Liquidationserlös erhöhen, sind jedenfalls dann als Gegenleistung für die Einräumung der Genussrechte anzusehen, wenn dies schon bei der Einräumung der Genussrechte vereinbart wird. - (§ 2 KVG 1934), (Abweisung)
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