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Gesellschaftsteuer
• Wie der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in seiner jüngsten Rechtsprechung ausgesprochen hat, ist die Feststellung, ob ein Vorgang in den Anwendungsbereich von Artikel 4 der Richtlinie 69/335/EWG des Rates vom betreffend die indirekten Steuern (Gesellschaftsteuer) auf die Ansammlung von Kapital fällt, anhand einer wirtschaftlichen und nicht einer formalen, allein auf die Herkunft der Einlagen abstellenden Betrachtungsweise zu treffen, indem untersucht wird, wem die Zahlung der Einlagen tatsächlich zuzurechnen ist. - (§ 2 Z 4 KVG), (Abweisung)
(, 0448)