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Betriebsausgaben: Abfertigung
• Die im Zusammenhang mit der steuerlichen Anerkennung der Abfertigungszahlungen an den Betriebsübernehmer ergangenen Judikate (, 10/70 und , 2225/74) können nicht auf die Abtretung von Gesellschaftsanteilen an einer Kapitalgesellschaft übertragen werden, hinsichtlich derer auch der angefochtene Bescheid an anderer Stelle (zur Begründung der Dienstgeberbeitragspflicht) zutreffend vom Trennungsprinzip (Tätigkeit des Gesellschafters für einen fremden Betrieb) spricht. Ein Wechsel von Personen auf der Gesellschafterebene ist in diesem Sinne auch getrennt von einem allfälligen Entstehen von Abfertigungsansprüchen gegenüber der Kapitalgesellschaft zu sehen. - (§ 4 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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