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Arbeitskräftegestellungsvertrag
• Auch bei klassischen Arbeitskräftegestellungsverträgen richten sich Anzahl und Qualifikation der überlassenen Personen nach den Bedürfnissen des Gestellungsnehmers. Auch der Umstand, dass die Arbeitnehmer in den Räumen und mit den Geräten des Gestellungsnehmers arbeiten, steht einem klassischen Arbeitskräftegestellungsvertrag nicht entgegen. - (§ 47 Abs. 1 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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