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Verdeckte Gewinnausschüttung
• Verdeckte Gewinnausschüttungen zählen zu den steuerpflichtigen Kapitalerträgen im Sinne des § 93 Abs. 2 Z 1 lit. a EStG 1988. Verdeckte Gewinnausschüttungen einer Kapitalgesellschaft sind Vorteile, die der Gesellschafter auf Grund seiner Gesellschafterstellung ohne ordnungsgemäßen Gewinnverteilungsbeschluss bezieht. - (§ 93 Abs. 2 Z 1 lit. a EStG 1988), (Abweisung)
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