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Die neue Altersteilzeitregelung
Zusammen mit der Pensionsreform wurde im Budgetbegleitgesetz 2003 auch eine Reihe von arbeitsmarktrechtlichen Begleitmaßnahmen beschlossen. Eine davon ist die Neuregelung der bestehenden Altersteilzeit, die ohne diese Änderung mit ausgelaufen wäre. Mit der Neuregelung wurden zwei Ziele verfolgt: Zum einen sollte im Gegenzug zur schrittweisen Abschaffung der vorzeitigen Alterspension wegen langer Versicherungsdauer und der Abschaffung der vorzeitigen Alterspension wegen Arbeitslosigkeit die Altersteilzeitregelung als abfedernde Maßnahme weitergeführt werden. Zum anderen sollten die Zugangsbedingungen zum Altersteilzeitgeld wegen der jetzt schon bestehenden hohen Kostenbelastung für die Arbeitslosenversicherung erschwert werden. Mehr dazu in einem Beitrag von Mag. Maria Kaun in der August-Ausgabe der ASoK.