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SWK 22, 30. Juli 2003, Seite S 546

Abzugsfähige Sonderausgaben und Lenkung

Die Berücksichtigung von Kosten der Lebensführung

Sabine Urnik

Der Gesetzgeber wird - so die Beschlussfassung des Budgetbegleitgesetzes 2003- die Regelungen über die Sonderausgaben mit drei Ausnahmenunverändert lassen. Zumal die Abzugsfähigkeit dieser privaten Aufwendungen - anders als bei der Berücksichtigung der existenziell notwendigen privaten Aufwendungen durch die Gewährung einer Reihe von Absetzbeträgen sowie durch die Anerkennung von außergewöhnlichen Belastungen (§§ 34 und 35 EStG) - nicht über das subjektive Nettoprinzip gerechtfertigt werden kann, sind andere Überlegungen - vornehmlich „Lenkung" - zur Begründung der steuerlichen Berücksichtigung zu diskutieren.

I. Grundlegendes zum subjektiven Nettoprinzip

Eine Besteuerung nach der individuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist mit der Vorgabe für den Steuergesetzgeber verbunden, an Größen anzuknüpfen, die die Leistungsfähigkeit möglichst genau abbilden. Über die konsequente Verwirklichung von Subprinzipien kann sich eine „Pyramide von Wertungen" ergeben, die als Grund- und Folgewertungen für ein „ideales (inneres) System" des Steuerrechts gefordert wird. Von den systematischen Subprinzipien, die der Gesetzgeber aus dem Leistungsfähigkeitsprinzip ableitet und denen als materiellen ...

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