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SWK 22, 30. Juli 2003, Seite S 543

Aspekte der Unfallrentenbesteuerung

Steuerfreiheit für 2001 und 2002, Steuerpflicht für 2003

Martin Freudhofmeier

Die Besteuerung der Unfallrenten wurde mit dem Budgetbegleitgesetz 2001, BGBl. I Nr. 142/2000, beginnend mit (wieder) eingeführt. Bis zu diesem Zeitpunkt sah § 3 Abs. 1 Z 4 lit. c EStG a. F. vor, dass Bezüge aus einer gesetzlichen Unfallversorgung oder aus einer ausländischen gesetzlichen Unfallversorgung, die einer inländischen gesetzlichen Unfallversorgung entspricht, sowie dem Grunde und der Höhe nach gleichartige Bezüge aus Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbstständig Erwerbstätigen von der Einkommensteuer befreit sind.

Die mit dem Budgetbegleitgesetz 2001, BGBl. I Nr. 142/2002, erfolgte Modifikation des § 3 Abs. 1 Z 4 lit. c EStG nahm hingegen lediglich Erstattungsbeträge für Kosten im Zusammenhang mit der Unfallheilbehandlung oder mit Rehablitationsmaßnahmen, weiters einmalige Geldleistungen, soweit nicht Ansprüche auf laufende Zahlungen abgefunden werden, aus einer gesetzlichen Unfallversorgung sowie dem Grunde und der Höhe nach gleichartige Beträge aus einer ausländischen gesetzlichen Unfallversorgung, die einer inländischen gesetzlichen Unfallversorgung entspricht, oder aus Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbstständig Erwerbstätigen von der Einkommens...

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