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ÖBA 3, März 2016, Seite 207

Erste Judikatur zur Verjährung bei geschlossenen Fonds!

§ 1489 ABGB

Einem Anleger, der mit Ausschüttungen aus einem geschlossenen Fonds in bestimmter Höhe rechnet, muss der Beratungsfehler bewusst werden, wenn er nur geringere Ausschüttungen erhält.

Aus den Entscheidungsgründen:

Der Kläger investierte im Jahr 2007 in Schiffsfonds, indem er eine Beitrittserklärung zur „Zweite Beteiligungsgesellschaft R KG“ unterfertigte; er erwarb dadurch über die T V GmbH eine Kommanditbeteiligung. Grund für seinen Investitionsentschluss war die im Vergleich zum Sparbuch (rund 3%) deutlich höhere Rendite von 8%, wobei er davon ausging, in den ersten Jahren fix 8% aus Ausschüttungen zu erhalten. Die näheren Hintergründe interessierten den Kläger nicht, er sah das Geschäftsmodell und damit seine Einlage als unsinkbar an. Die prognostizierten Ausschüttungen laut dem dem Kläger vorliegenden Prospekt betrugen 8% über acht Jahre, die nachfolgend bis 24% steigen sollten; bei einer Auflösung im Jahr 2018 wurde ein prognostiziertes Gesamtergebnis von 178% ausgewiesen. Dennoch erhielt der Kläger am für 2007 eine Ausschüttung iHv 7% seiner Kommanditeinlage, am für 2008 eine solche iHv 3%.

Die Vorinstanzen wiesen die seit ...

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