zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 22, 30. Juli 2003, Seite K 10

Doppelte Haushaltsführung auch bei Pflegefall

Doppelte Haushaltsführung auch bei Pflegefall (§ 16 EStG)

Der Bfr. ist beim Magistrat Salzburg beschäftigt. Von September 1996 bis Oktober 1999 nahm er in der Nähe von Salzburg, ab November 1999 in Salzburg einen Zweitwohnsitz. Seinen Familienwohnsitz hat er gemeinsam mit Ehefrau, Tochter und Mutter nahe bei Linz beibehalten. Die Beibehaltung des Wohnsitzes kann nicht nur durch die Erwerbstätigkeit, sondern auch durch andere Gründe veranlasst sein. Die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes kann ihre Ursachen sowohl in der privaten Lebensführung haben als auch in einer weiteren Erwerbstätigkeit des StPfl. oder seines Ehegatten. Auch die Tatsache der Pflegebedürftigkeit seiner Mutter kann zu einer Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung führen ().

Daten werden geladen...