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Zinssatz für die Eigenkapitalzuwachsverzinsung
Mit Verordnung des Bundesministers für Finanzen, BGBl. II Nr. 329/2003, wurde auf Grund des § 11 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 der Zinssatz für die Verzinsung des Eigenkapitalzuwachses für alle Wirtschaftsjahre, die im Jahr 2003 beginnen, mit 4,9 % festgelegt.