Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gesellschafter-Geschäftsführer: DB
• I. Z. m. der Frage der DB-Pflicht von Gesellschafter-Geschäftsführerbezügen kommt es auf die zivilrechtliche Einstufung des Leistungsverhältnisses zwischen der Gesellschaft und dem Gesellschafter-Geschäftsführer nicht an. - (§ 41 Abs. 2 FLAG), (Abweisung)
()