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Corporate Governance und die Auswirkungen für die Berater von Aktiengesellschaften
Aufsichtsratsmandate und Beratungsverträge unvereinbar?
Am trat der Corporate-Governance-Kodex(CGK) nach langer Diskussion in Österreich in Kraft. Ziel des CGK ist es, durch eine freiwillige Selbstregulierungsmaßnahme das Vertrauen der Aktionäre durch mehr Transparenz, durch eine Qualitätsverbesserung im Zusammenwirken zwischen Aufsichtsrat, Vorstand und den Aktionären und durch die Ausrichtung auf langfristige Wertschaffung maßgeblich zu fördern. Neben zahlreichen Maßnahmen, die die Unternehmensführung betreffen, ist auch vorgesehen, dass der Aufsichtsrat und seine Mitglieder strengeren als den bisher aktiengesetzlich determinierten Beschränkungen unterworfen werden, wobei insbesondere Wirtschaftstreuhänder und Rechtsanwälte als Berater eines Unternehmens restriktiven Bestimmungen unterliegen.
Oftmals wurde schon gefordert, dass Berater eines Unternehmens, die mit ihm in engem wirtschaftlichen Kontakt stehen, keine Funktion innerhalb dieses Unternehmens einnehmen sollten. Der CGK setzt nunmehr Pflichten fest, welche die Innehabung von Aufsichtsratsmandaten durch verantwortungsbewusste Berater und die gleichzeitige Durchführung von Beratungsverträgen weitgehend unvereinbar erscheinen lassen.