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EuGH: Rentenversicherungsprämien
• Einkommensteuer: Versagung der Abzugsfähigkeit für Rentenversicherungsprämien an ausländische Versicherer verstößt gegen Dienstleistungsfreiheit
Urteilstenor des EuGH:
„Art. 59 EG-Vertrag (jetzt Art. 49 EG) ist dahin auszulegen, dass er der Steuerregelung eines Mitgliedstaats entgegensteht, die die Möglichkeit eines Abzugs der Beiträge zu einer freiwilligen Altersversicherung, die an in anderen Mitgliedstaaten ansässige Rentenversicherer gezahlt worden sind, bei der Einkommensbesteuerung beschränkt oder ausschließt, diese Möglichkeit aber für den Fall vorsieht, dass die Beiträge an Einrichtungen gezahlt worden sind, die im erstgenannten Staat ansässig sind, sofern die Regelung nicht gleichzeitig die Besteuerbarkeit der Renten ausschließt, die von den genannten Rentenversicherern gezahlt werden."
( Danner, Vorabentscheidungsersuchen des finnischen Kuopion hallinto-oikeus)
Anmerkung: Herr Danner konnte in Finnland Beiträge an deutsche Altersversorgungseinrichtungen nur wie Leistungen an freiwillige Alterversicherungen bis zu einer Höhe von 10 % seines steuerpflichtigen Einkommens abziehen. Dagegen sind Beiträge an finnische Altersversorgungseinrichtungen in...