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EuGH: Gesellschaftsteuer
• Gesellschaftsteuer: Gesellschaftsteuer von ersparten Zinsen bei zinslosen Gesellschafterdarlehen auch bei Vorliegen eines Ergebnisabführungsvertrags
Urteilstenor des EuGH:
„Art. 4 Abs. 2 lit. b der Richtlinie 69/335/EWG des Rates vom betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital (Kapitalansammlungs-Richtlinie) ist dahin auszulegen, dass er der Erhebung von Gesellschaftsteuer auf die Zinsen, die eine Gesellschaft erspart hat, weil ihre Gesellschafter ihr ein zinsloses Darlehen gewährt haben, bei Vorliegen eines von den Gesellschaftern und der Gesellschaft vor der Gewährung des Darlehens geschlossenen Ergebnisabführungsvertrags nicht entgegensteht, sofern die dadurch ersparten Zinsen das Vermögen der Gesellschaft dauerhaft erhöht haben. Es ist Sache des nationalen Gerichts, anhand aller Merkmale des fraglichen Vorgangs zu prüfen, ob und, wenn ja, in welchem Umfang die ersparten Zinsen tatsächlich eine solche Wirkung hatten."
( Norddeutsche Gesellschaft zur Beratung und Durchführung von Entsorgungsaufgaben bei Kernkraftwerken mbH, Vorabentscheidungsersuchen des deutschen Bundesfinanzhofs)
Anmerkung: Der Sachverhalt des vorliegenden Urteil...