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EuGH: Vertrauensschutz
• Allgemeine Rechtsgrundsätze: Effektivitätsgrundsatz und Vertrauensschutz bei Steuerrückerstattungen
Urteilstenor des EuGH:
„Die Grundsätze der Effektivität und des Vertrauensschutzes stehen einer nationalen Regelung entgegen, die rückwirkend die Frist verkürzt, innerhalb derer die Erstattung S. R 32von als Mehrwertsteuer gezahlten Beträgen gefordert werden kann, wenn diese unter Verstoß gegen Bestimmungen der 6. MwSt-RL erhoben wurden, die wie deren Art. 11 Teil A Abs. 1 unmittelbare Wirkung entfalten."
( Marks & Spencer plc, Vorabentscheidungsersuchen des britischen Court of Appeal [England & Wales])
Anmerkung: Marks & Spencer verkaufte Einkaufsgutscheine an Unternehmen zu einem Preis, der niedriger war als der Nennwert der Gutscheine. Die Einkaufsgutscheine wurden dann an Dritte verkauft oder verschenkt, die sie bei Marks & Spencer gegen Waren einlösen konnten, deren Preis dem Nennwert der Gutscheine entsprach. 1990 machte Marks & Spencer gegenüber den Steuerbehörden geltend, dass nur die durch den Verkauf der Gutscheine erzielten Beträge der Besteuerung unterlägen und nicht der Nennwert der Gutscheine. Die Steuerbehörden entschieden jedoch, dass der Nennwert d...