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SWK 11, 10. April 2003, Seite R 31
Aussetzung der Einhebung
• Die Abgabenbehörde ist zur Verfügung des Ablaufes der Aussetzung der Einhebung bei Vorliegen eines der Tatbestände des § 212 a Abs. 5 Satz 3 BAO verpflichtet. - (§ 212 a BAO), (Abweisung)
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