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Aussetzung der Einhebung
• Es besteht keine gesetzliche Grundlage dafür, die Aussetzung der Einhebung gemäß § 212 a BAO wegen der Erhebung einer Bescheidbeschwerde vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts über den Zeitpunkt der Erlassung der jeweiligen, das Berufungsverfahren abschließenden Erledigung hinaus auszudehnen. - (§ 212 a BAO), (Abweisung)
(, 0137)