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SWK 11, 10. April 2003, Seite R 30
KFZ: Privatanteil
• Die Behörde hat einen von der Steuererklärung abweichenden Ansatz eines Kfz-Privatanteiles zu begründen. - (§ 93 Abs. 3 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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