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Elektronische Signaturen und Gebühren
Gebühren im Lichte unterschiedlicher Signaturarten
Zur Gebührenpflicht elektronisch signierter Dokumente gibt es erst wenige Stellungnahmen in der Literatur. Diese Abhandlungen lassen weitgehend eine nähere Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen Signaturarten vermissen und gehen meist nur auf die sichere elektronische Signatur ein. Dieser Artikel soll die Frage der Entstehung von Gebühren im Zusammenhang mit der Technik der elektronischen Signatur daher vor allem aus dem Blickwinkel der technischen Ausgestaltungen und der sich daraus ergebenden rechtlichen Konsequenzen beleuchten.
Entstehen der Gebührenpflicht
Zur Begründung der Gebührenpflicht der in § 33 GebG taxativ aufgezählten Rechtsgeschäfte ist die Errichtung einer Urkunde zum Beweis eines zivilrechtlich gültig zustande gekommenen Rechtsgeschäfts Voraussetzung. Diese Urkunde muss von zumindest einer Vertragspartei unterschrieben werden, um grundsätzlich die Gebührenpflicht auslösen zu können. Wesentliche Elemente des Entstehens der Gebührenpflicht sind also:
- Schriftlichkeit (Vorliegen einer Urkunde),
- Unterschrift,
- Beweiskraft.
Elektronische Signaturen
Im Bereich der elektronischen Signaturen kommt es aufgrund der unterschiedlichen Bezeichnungen in der Signaturrichtlinie (im Folg...