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SWK 29, 10. Oktober 2003, Seite S 720

Änderungen im Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz

Steuerfreie Sparbuchschenkung voraussichtlich nur mehr bis 31. 12. 2003

Wilhelm Winzer

Seit hat der Gesetzgeber das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (Fassung BGBl. I Nr. 133/2002) bereits zweimal novelliert: zum ersten Mal am mit Beschluss des Nationalrates über ein Bundesgesetzblatt, mit dem unter anderem auch das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz geändert wurde (BGBl. I Nr. 10/2003, ausgegeben am ), weiters mit dem am beschlossenen Budgetbegleitgesetz 2003 unter Art. 46 im Rahmen der Änderung diverser Steuergesetze, veröffentlicht am im BGBl. I Nr. 71/2003.

I. Änderungen durch BGBl. I Nr. 10/2003

1. § 15 Abs. 1 Z 17 - Erwerbe von Todes wegen

In § 15 Abs. 1 Z 17 tritt an die Stelle der Wortfolge „- von Anteilscheinen an Pensionsinvestmentfonds im Sinne des Abschnittes I. a. des Investmentfondsgesetzes 1993 durch Personen der Steuerklasse I:" die Wortfolge „- von Ansprüchen gegenüber Einrichtungen im Sinne des § 108 h des Einkommensteuergesetzes 1988". Die Erfordernisse für das Vorliegen einer Zukunftsvorsorgeeinrichtung im Rahmen der im § 108 g EStG geregelten prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge sind im § 108 h EStG taxativ angeführt. Durch die Novellierung des Kapitalmarktoffensivegesetzes wurde die bisherige Formulierung dieser Bestimmung überflüssig. Die nunmehrige Regelung stellt sicher, dass bei der Übertragung von Ansprüchen aus Zukunftsvorsorgen unabhängig von der Produktgestaltung k...

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