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Änderungen im Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz
Steuerfreie Sparbuchschenkung voraussichtlich nur mehr bis 31. 12. 2003
Seit hat der Gesetzgeber das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (Fassung BGBl. I Nr. 133/2002) bereits zweimal novelliert: zum ersten Mal am mit Beschluss des Nationalrates über ein Bundesgesetzblatt, mit dem unter anderem auch das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz geändert wurde (BGBl. I Nr. 10/2003, ausgegeben am ), weiters mit dem am beschlossenen Budgetbegleitgesetz 2003 unter Art. 46 im Rahmen der Änderung diverser Steuergesetze, veröffentlicht am im BGBl. I Nr. 71/2003.
I. Änderungen durch BGBl. I Nr. 10/2003
1. § 15 Abs. 1 Z 17 - Erwerbe von Todes wegen
In § 15 Abs. 1 Z 17 tritt an die Stelle der Wortfolge „- von Anteilscheinen an Pensionsinvestmentfonds im Sinne des Abschnittes I. a. des Investmentfondsgesetzes 1993 durch Personen der Steuerklasse I:" die Wortfolge „- von Ansprüchen gegenüber Einrichtungen im Sinne des § 108 h des Einkommensteuergesetzes 1988". Die Erfordernisse für das Vorliegen einer Zukunftsvorsorgeeinrichtung im Rahmen der im § 108 g EStG geregelten prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge sind im § 108 h EStG taxativ angeführt. Durch die Novellierung des Kapitalmarktoffensivegesetzes wurde die bisherige Formulierung dieser Bestimmung überflüssig. Die nunmehrige Regelung stellt sicher, dass bei der Übertragung...