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Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs bei Option zur Steuerpflicht
Ungleichbehandlung von steuerpflichtiger Grundstücksvermietung und Grundstückslieferung?
Im USt-Protokoll 2003 wird unter dem Titel „Vorsteuerabzug im Hinblick auf eine zukünftige Option zur steuerpflichtigen Vermietung" der Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs bei Optionsausübung gem. § 6 Abs. 2 UStG i. V. m. § 6 Abs. 1 Z 16 UStG über die vom EuGH geforderte ernsthafte Verwendungsabsicht bestimmt und dieses Kriterium grundsätzlich zutreffend detailliert. Die für den Fall der Option gem. § 6 Abs. 2 UStG i. V. m. § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG (steuerpflichtige Grundstückslieferung) unter Berufung auf § 6 Abs. 2 letzter Satz UStG vertretene Hintanhaltung des Vorsteuerabzugs bis zur tatsächlichen Grundstückslieferung passt allerdings nicht ins Bild.
Der letzte Absatz der oben genannten Ausführungen im USt-Protokoll 2003 lautet wie folgt: „Der gegenständliche Fall der zukünftigen steuerpflichtigen Vermietung eines Gebäudes ist von dem Fall der zukünftigen steuerpflichtigen Lieferung des Grundstückes zu unterscheiden. Wird ein Gebäude errichtet, das steuerpflichtig geliefert werden soll, so kann der Vorsteuerabzug kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung erst ab dem Zeitpunkt der Ausübung der Option zur Steuerpflicht (diese ist ab der Grundstückslieferung möglich) vorgenommen werden (vgl. § 6 Abs. 2 letzter Satz UStG 1994 sowie Rz. 793 UStR 2000)."
Die apodiktische Berufung auf die „ausd...