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Kanzleifest bei Steuerberatungsgesellschaft (§ 4 Abs. 4 EStG)
Kanzleifest bei Steuerberatungsgesellschaft (§ 4 Abs. 4 EStG)
Aus Anlass der Übersiedlung einer Wirtschaftstreuhandgesellschaft fand ein Kanzleifest mit Bewirtung zur Besichtigung der neuen Räumlichkeiten statt. Gleichzeitig gab es die Möglichkeit, sich über neue Angebote der Firma zu erkundigen. Von einer Betriebsprüfung wurde diese Einladung als gesellige Veranstaltung eingestuft und die Kosten wurden als nicht abzugsfähig behandelt. Der VwGH hat bereits im Erk. , 2002/15/0123, ausgesprochen, dass im Bereich des Event-Marketings die Möglichkeit der überwiegenden betrieblichen Veranlassung nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann. Allerdings müsse der Anlass der Veranstaltung ausschließlich dem Betriebsgeschehen und nicht der privaten Lebensführung des Unternehmers zuzuordnen sein. Wenn der Unternehmer anlässlich der Kanzleifeier seine neu aufgebaute betriebswirtschaftliche Abteilung vorstellt und die Klienten dabei die Möglichkeit haben, ihre Unternehmen analysieren zu lassen, dann liegt darin nicht eine durch das Repräsentationsbedürfnis bestimmte Vorgangsweise. Damit kann eine auf die betriebliche Tätigkeit bezogene Informationserbringung nicht verneint werden und sind die Kosten als Be...