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Familienbeihilfe: Rückforderung
• Der VwGH hat bereits wiederholt ausgesprochen, dass bei der Geltendmachung der Rückforderung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe das im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides geltende Recht anzuwenden ist. - (§ 26 FLAG), (Abweisung)
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