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SWK 17, 16. Juni 2003, Seite R 50

Kurssicherungskosten

Erwirbt ein Betrieb eine Anleihe, die zu einem bestimmten Zeitpunkt wieder verkauft wird, werden Einkünfte sowohl durch die Früchte des Kapitals (Zinsen) als auch durch den Verkauf der Anleihe erzielt. Wird durch ein Kurssicherungsinstrument das Risiko der Erzielung eines Verlustes aus dem Verkauf der Anleihe begrenzt (oder ausgeschlossen), stehen die Aufwendungen für das Kurssicherungsinstrument mit beiden Einkünften in Zusammenhang. Der Steuerpflichtige nimmt die Kurssicherungskosten zunächst in Kauf, um Zinsen aus der Fremdwährungsveranlagung zu erzielen. - (§ 12 Abs. 2 KStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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