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SWK 17, 16. Juni 2003, Seite R 49
Vertreterhaftung
• Wird eine Abgabe nicht entrichtet, weil der Vertretene überhaupt keine liquiden Mittel hat, so verletzt der Vertreter dadurch keine abgabenrechtliche Pflicht. - (§ 9 BAO), (Abweisung)
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