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SWK 17, 16. Juni 2003, Seite R 49

Haftungsbescheid: Rechtsmittel

Der Satz „Der Haftungsbescheid wird seinem gesamten Umfang nach bekämpft" in der Einleitung der Berufung reicht für sich allein noch nicht aus, um einen konkreten Einwand gegen die Feststellung im erstinstanzlichen Bescheid, dass der Abgabenbetrag bei der Abgabenschuldnerin nicht eingebracht werden könne, darzustellen. - (§ 9 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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