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Haftungsbescheid: Rechtsmittel
• Der Satz „Der Haftungsbescheid wird seinem gesamten Umfang nach bekämpft" in der Einleitung der Berufung reicht für sich allein noch nicht aus, um einen konkreten Einwand gegen die Feststellung im erstinstanzlichen Bescheid, dass der Abgabenbetrag bei der Abgabenschuldnerin nicht eingebracht werden könne, darzustellen. - (§ 9 BAO), (Abweisung)
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