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Übermittlung der elektronischen Umsatzsteuervoranmeldung durch einen Bevollmächtigten
Eine Klarstellung der rechtlichen Möglichkeiten
Bezüglich des Artikels in SWK-Heft 16/2003 Seite S 442 wird zu Pkt. 5 klarstellend bemerkt, dass gewerbliche Buchhalter aufgrund der bestehenden berufsrechtlichen - nicht steuerlichen - Rechtsbestimmungen nicht berechtigt sind, Umsatzsteuervoranmeldungen für ihre Klienten abzugeben. Der gewerbliche Buchhalter kann daher auch über FINANZOnline nur seine eigene, nicht aber die Umsatzsteuervoranmeldungen seiner Klienten elektronisch übermitteln. Dies gilt im Übrigen auch für die Übermittlung in Papierform.