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SWK 34, 1. Dezember 2003, Seite R 89
Vorsteuern: Erstattung
• Erstattung von Vorsteuern - (§ 1 Abs. 1 VO BGBl. Nr. 279/1995 - Vorsteuererstattung), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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