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Liebhaberei: Prognoserechnung
• Der Hinweis auf in einem einzelnen Jahr erzielte Erlöse (ohne Angabe der damit in Zusammenhang stehenden Aufwendungen) sowie die Absichtserklärung, eine weitere Ausstellung organisieren „zu wollen", stellt keine Prognoserechnung i. S. d. Liebhabereiverordnung dar. - (§ 1 Abs. 2 L-VO), (Abweisung)
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