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SWK 7, 1. März 2003, Seite R 16

Familienbeihilfe: Anspruch

In Fällen, in denen der Unterhalt der behinderten Person durch die Unterbringung in Anstaltspflege oder einem Heim durch die öffentliche Hand sichergestellt ist, besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Es kommt dabei nicht auf die Art der Unterbringung (Bezeichnung als Anstalt oder Heim), sondern ausschließlich auf die Kostentragung durch die öffentliche Hand zur Gänze an. - (§ 6 Abs. 5 Familienlastenausgleichsgesetz 1967), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

(, 2000/15/0152)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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