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Das neue Berufungsverfahren in Abgabensachen
Überblick über bisherige Umsetzungsschritte und wesentliche Änderungen
Das abgabenrechtliche Berufungsverfahren hat am eine völlige Neuorientierung erfahren: Durch In-Kraft-Treten des Abgabenrechtsmittel-Reformgesetzesist an die Stelle der Finanzlandesdirektionen der Unabhängige Finanzsenat (UFS) getretenund statt der bisherigen - teilweise Weisungen des Finanzministeriums unterworfenen - Rechtsmittelbearbeitersind unabhängige „Finanzrichter"tätig. Wie weit - da jeder Neubeginn schwer ist - die neue Behörde tatsächlich schon „arbeitsfähig" ist und welche gravierendsten Änderungen zwischen „altem" und „neuem" Verfahren bestehen, soll im Folgenden dargestellt werden. Außerdem soll auf Vorwürfe, die neue Behörde trage den Makel mangelnder Objektivität in sich, repliziert werden.
1. Ziele und Eckwerte der Reform
1.1. Die wesentlichsten Reformideen
Die Schaffung einer von möglichen - durchaus berechtigten - „fiskalistischen" Interessen des Finanzministeriums „unabhängigen" und damit nach der offenbaren Intention des Gesetzgebers völlig objektiv entscheidenden Berufungsbehörde kann m. E. - selbst wenn sie nicht alle Kriterien eines „echten Gerichts" erfüllt und ihre Angehörigen nicht als „vollwertige" Richter anzusehen sind (was ich als Angehöriger des UFS du...