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Schätzungsbefugnis
• Das Vorliegen eines unaufgeklärten Vermögenszuwachses löst dieSchätzungsbefugnis der Behörde nach § 184 Abs. 2 BAO aus. Ob ein Vermögenszuwachs als aufgeklärt oder als ungeklärt geblieben anzusehen ist, ist eine auf der Ebene der Beweiswürdigung zu lösende Sachfrage. - (§ 184 BAO), (Abweisung)
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