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SWK 25, 1. September 2003, Seite R 67
NeuFöG: Gesellschaftssteuerbefreiung
• Nach dem klaren Wortlaut bezieht sich die Befreiung von der Gesellschaftsteuer i. S. d. § 1 Z 5 NeuFöG nicht auf die Gesellschaftsteuer i. Z. m. einer Kapitalerhöhung. - (§ 1 Z 5 NeuFöG), (Abweisung)
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