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Steuerbefreiungen: Subventionen
• Werden Subventionen zur Abgeltung bestimmter betrieblicher Aufwendungen gewährt, sind zwar diese Einnahmen nicht steuerpflichtig, die damit abgegoltenen Aufwendungen dürfen jedoch nicht als Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Soweit mit steuerfreien Subventionen nur betriebliche Aufwendungen abgegolten werden, erschöpft sich die wirtschaftliche Bedeutung des § 3 Abs. 1 Z 3 lit. b EStG 1988 somit darin, dass derartige Subventionen auch dann nicht den Gewinn erhöhen, wenn die entsprechenden betrieblichen Aufwendungen nicht in dasselbe Jahr fallen. - (§ 3 Abs. 1 Z 3 lit. b EStG 1988), (Abweisung)
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