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Schadenersatz und Umsatzsteuer beim Leasing
Leasingraten nach Untergang des Leasinggegenstandes
Bis zur Erweiterung von § 12 Abs. 2 UStG war strittig, wie weit der Ersatz von Reparaturaufwendungen des Leasinggebers durch den Leasingnehmer echten Schadenersatz darstellen kann. Nach der Gesetzesänderung waren außerhalb des Bereiches der Reparaturen jene Fallkonstellationen strittig, in denen der Leasingvertrag vorzeitig beendet wurde und der Leasingnehmer das aushaftende Kapital zu ersetzen hatte. Je nachdem, ob der Vertrag aus Verschulden des Leasingnehmers vorzeitig beendet wurde oder aber wegen Untergangs oder Diebstahls des Leasinggutes ein vorzeitiges Ende fand, war eine unterschiedliche umsatzsteuerliche Behandlung gegeben. Diese Problemkreise scheinen nunmehr durch eine Änderung der UStR 2000 Rz. 18 a eine Vereinheitlichung erfahren zu haben.
1. Rechtsentwicklung
Nach früherer Rechtslage war im Falle der notwendigen Reparatur eines Leasinggutes strittig, ob der Ersatz der Reparaturkosten durch den Leasingnehmer einen nicht umsatzsteuerbaren echten Schadenersatz oder aber einen steuerpflichtigen Leistungsaustausch darstellt. Hat nämlich der Leasinggeber den Reparaturauftrag an die Reparaturwerkstätte erteilt, so ist ihm unter den grundsätzlichen Voraussetzungen der Vorsteuerabzug zugestanden, sodass in se...