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Die Umgründungssteuerrichtlinien 2002
Zusammenschluss gem. Artikel IV und Realteilung gem. Artikel V
1. Zusammenschluss
Als Tatbestandsvoraussetzungen werden genannt (Rz. 1286):
• Übertragung von Vermögen zumindest durch einen Gesellschafter
• auf eine Personengesellschaft
• gegen Gewährung von Gesellschafterrechten.
Als Anwendungsvoraussetzungen gelten explizit (1288):
• Übertragung eines Betriebes, Teilbetriebes oder Mitunternehmeranteils zumindest durch einen Übertragenden auf eine Mitunternehmerschaft
• gesellschaftsvertragliche Grundlage
• positiver Verkehrswert des Übertragungsvermögens
• ausschließliche Gewährung von Gesellschafterrechten (keine Ausnahmen!)
• Jahres- oder Zwischenabschluss für den Übertragenden (Ausnahmen s. u.)
• tatsächliche Vermögensübertragung (Übertragungs- bzw. Fristenklausel in Rz. 1343).
Der Zusammenschlussbegriff hat einen sehr weiten Umfang (Rz. 1296 ff.); klarstellend wird als Zusammenschluss subsumiert:
• Wechsel von Innen- in Außengesellschaft und umgekehrt (z. B. GesbR in EEG)
• Struktur- und Rechtsformänderung ohne inhaltliche Änderung der Beteiligungen (z. B. Veränderung der fixen Kapitalkonten aller Gesellschafter einer Personengesellschaft im gleichen Ausmaß)
• Begründung einer atypischen Gesellschaft.
Zu den Zusammenschlusstypen und dazugehörenden Vorsor...