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SWK 15, 20. Mai 2003, Seite S 425

Die Umgründungssteuerrichtlinien 2002

Zusammenschluss gem. Artikel IV und Realteilung gem. Artikel V

Petra Hübner-Schwarzinger und Klaus Hirschler

1. Zusammenschluss

Als Tatbestandsvoraussetzungen werden genannt (Rz. 1286):

• Übertragung von Vermögen zumindest durch einen Gesellschafter

• auf eine Personengesellschaft

• gegen Gewährung von Gesellschafterrechten.

Als Anwendungsvoraussetzungen gelten explizit (1288):

• Übertragung eines Betriebes, Teilbetriebes oder Mitunternehmeranteils zumindest durch einen Übertragenden auf eine Mitunternehmerschaft

• gesellschaftsvertragliche Grundlage

• positiver Verkehrswert des Übertragungsvermögens

• ausschließliche Gewährung von Gesellschafterrechten (keine Ausnahmen!)

• Jahres- oder Zwischenabschluss für den Übertragenden (Ausnahmen s. u.)

• tatsächliche Vermögensübertragung (Übertragungs- bzw. Fristenklausel in Rz. 1343).

Der Zusammenschlussbegriff hat einen sehr weiten Umfang (Rz. 1296 ff.); klarstellend wird als Zusammenschluss subsumiert:

• Wechsel von Innen- in Außengesellschaft und umgekehrt (z. B. GesbR in EEG)

• Struktur- und Rechtsformänderung ohne inhaltliche Änderung der Beteiligungen (z. B. Veränderung der fixen Kapitalkonten aller Gesellschafter einer Personengesellschaft im gleichen Ausmaß)

• Begründung einer atypischen Gesellschaft.

Zu den Zusammenschlusstypen und dazugehörenden Vorsor...

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