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Anwendung des Verlustausgleichsverbotes nach § 2 Abs. 2 a EStG bei fremdfinanzierten Rentenversicherungsverträgen
Änderung der Verwaltungspraxis
Im Einkommensteuerprotokoll 2001wurde zur Anwendung des Verlustausgleichsverbotes des § 2 Abs. 2 a EStG bei fremdfinanzierten Rentenversicherungsverträgen allgemein auf die Ausführungen in den Einkommensteuerrichtlinien verwiesen. Mit Erlass vom hat das BMF seine Rechtsansicht dazu modifiziert und ausgeführt, dass fremdfinanzierte Rentenversicherungsverträge (auch als „Sicherheits-Kompakt-Pension" bzw. „Schnee-Modell" bezeichnet) stets als Beteiligung im Sinne des § 2 Abs. 2 a EStG anzusehen sind und Verluste daher nicht ausgleichsfähig sind.Diese Ansicht wurde seitens des BMF unlängst bestätigt.
1. Fremdfinanzierte Rentenversicherungsverträge als Altersvorsorgekonzept
Bei fremdfinanzierten Rentenversicherungsverträgen wie dem „Schnee-Modell" handelt es sich um ein einheitliches Altersvorsorgekonzept. Ein Anleger nimmt ein endfälliges Bankdarlehen auf und zahlt einen Teil des Darlehensbetrages als Einmalerlag in eine Pensionsversicherung ein. Diese sagt eine sofort beginnende Rente zu. Ein weiterer Teilbetrag des Darlehens wird als Einmalerlag in eine Tilgungsversicherung einbezahlt, die am Ende ihrer Laufzeit das zur Rückzahlung des endfälligen Bankdarlehens erforderlic...