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VfGH: Umlagenordnung Architekten
• Aufhebung der von der Kammervollversammlung vom beschlossenen Umlagenordnung der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Steiermark und Kärnten als gesetzwidrig sowie des Punktes 2 und der Worte „sowie die Berufshaftpflichtversicherungsprämie", „28. Feber 2002 Þ Berufshaftpflichtversicherungsprämie" und „ Þ Berufshaftpflichtversicherungsprämie" in Punkt 8 des am von der Kammervollversammlung der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Steiermark und Kärnten gefassten, als „Kammerumlage 2002" bezeichneten Beschlusses, kundgemacht in den Kammer-Nachrichten Nr. 5/01 (Dezember 2001), 10 f. - (Aufhebung wegen Verstoßes gegen Art. 18 B-VG)
( V 21, 22/03 u. a.)