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Umsatzsteuer: Rechnung
• Ein Unternehmer, welcher eine entsprechende Leistung nicht erbracht hat, kann nicht zu einer Umsatzsteuer verpflichtet werden, nur weil auf seinen „Namen" eine nicht von ihm ausgestellte Rechnung lautet. - (§ 11 Abs. 14 UStG 1994), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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