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Nichtabzugsfähige Aufwendungen
• Es rückt die Verbundenheit von Reiseteilnehmern untereinander durch das mit der Studienreise verbundene Erlebnis des gemeinschaftlichen Besuches eines fremden Kontinents die Veranstaltung noch näher in den Bereich eines der Lebensführung zuzuordnenden Gemeinschaftserlebnisses, als dies ohne eine solche Verbundenheit der Reiseteilnehmer der Fall wäre. - (§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988), (Abweisung)
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Anmerkung: Im vorliegenden Fall versuchte ein Fachlehrer an einer landwirtschaftlichen Fachschule für Weinbau und Kellerwirtschaft die Kosten der Teilnahme an einer Weinbaustudienreise nach Argentinien und Chile als Werbungskosten anerkannt zu erhalten. Dabei misslang der Hinweis des Beschwerdeführers, bei den Teilnehmern an der Studienreise habe es sich ausschließlich um Absolventen der Schule gehandelt, an welcher er tätig sei, und es habe keinen Teilnehmer in der Reisegruppe gegeben, der nicht selbst aktiv in den Weinbau involviert sei, was auch für Ehegatten und Kinder gelte, die ihrerseits wiederum Weinbauern, Kellermeister oder Fachlehrer an seiner Schule seien. Dass Studienreisen dann u. a. keine Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten darstellen, wenn eine gewisse „Verbundenheit ...