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Neuordnung der Eigenverbrauchsbesteuerung durch das AbgÄG 2003
Entfall von Steuerbefreiungen bzw. Steuerermäßigungen für Entnahme-, Nutzungs- und Leistungseigenverbrauch?
Mit dem AbgÄG 2003 soll der Eigenverbrauchstatbestand des UStG 1994 an die Bestimmungen der 6. EG-Richtlinieangepasst und damit auch dem EuGH-Urteil in der Rechtssache SeelingRechnung getragen werden. Neben der Streichung der Steuerbefreiung für den Nutzungseigenverbrauch von Grundstücken wird der Eigenverbrauchstatbestand generell einer Neuordnung unterzogen. Nach den Erläuterungen zur Regierungsvorlage soll diese Neuregelung bewirken, dass die Steuerbefreiungen sowie die Steuerermäßigungen des UStG auf den Eigenverbauch nicht anzuwenden sind. Dies wird mit der Aussage des EuGH in der Rs. Seeling begründet, wonach die Steuerbefreiungen der Richtlinie - als Ausnahmen vom allgemeinen Grundsatz - eng auszulegen sind. Dieselbe Rechtsansicht findet sich hinsichtlich der Entnahme von Grundstücken im Begutachtungsentwurf des Änderungserlasses zu den UStR 2000. U. E. geht diese Rechtsansicht zu weit und ist weder von der 6. EG-RL noch vom derzeit vorliegenden Gesetzeswortlaut des AbgÄG 2003 selbst gedeckt.
1. Hintergrund der Neuregelung
Mit Urteil vom , Rs. C-269/00 (Seeling), hat der EuGH entschieden, dass die einschlägigen Bestimmungen der 6. EG-RL nationalen Rechtsvorschriften entgegenstehen, nach ...