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Meldeverpflichtung gemäß § 109 a EStG 1988
Seit dem Kalenderjahr 2003 ist - erstmals für Entgelte, die seit dem geleistet worden sind - die Übermittlung von Daten der Entgeltsempfänger (= Auftragnehmer) durch die Auftraggeber an die österreichische Finanzverwaltung verpflichtend vorgesehen. Dadurch soll eine Verbindung zwischen den Betriebsausgaben der Auftraggeber und den Einnahmen der Auftragnehmer ermöglicht werden. Wie einer Information des BMF zu entnehmen ist, liegt die Summe der bereits gemeldeten Entgelte für den Zeitraum 2002 bei 1 Milliarde Euro. Da die Datenübermittlung für den Zeitraum 2002 durch die Auftraggeber noch nicht flächendeckend vorgenommen worden ist bzw. teilweise unvollständige Daten übermittelt worden sind, laufen derzeit gezielte Maßnahmen der Finanzverwaltung zur Verbesserung der Situation. Mehr dazu auf der Homepage des BMF unter http://www.bmf.gv.at/steuern/Lohnsteuer/Informationen/ 109a.htm